
Seminare
Fachkanzlei für Arbeitsrecht
Betriebsräte haben einen Anspruch auf Wissen.
Neben dem Arbeitsrecht ist das Betriebsverfassungsrecht ein sehr anspruchsvolles Rechtsgebiet. Betriebsräte haben gegenüber ihren Arbeitgeber:innen einen Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an Seminaren, die für die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Die Arbeitgeber:innen haben auch die Kosten für solche Seminare zu tragen.
Als erfahrene Referent:innen führen wir seit vielen Jahren betriebsverfassungsrechtliche Seminare für verschiedene gewerkschaftliche Bildungsträger durch. Hierzu gehören z. B. DGB Bildungswerk, Bildungswerk ver.di in Bayern e. V., ver.di b+b GmbH.
Gerne bieten wir Ihnen auch auf die betrieblichen Bedürfnisse zugeschnittene Seminare vor Ort im Betrieb oder in unseren Kanzleiräumen an.