Seminare

Seminare

Fachkanzlei für Arbeitsrecht

Betriebsräte haben einen Anspruch auf Wissen.

Neben dem Arbeitsrecht ist das Betriebsverfassungsrecht ein sehr anspruchsvolles Rechtsgebiet. Betriebsräte haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an Seminaren, die für die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat auch die Kosten für solche Seminare zu tragen.

Als erfahrene Referentinnen führen wir seit vielen Jahren betriebsverfassungsrechtliche Seminare für verschiedene gewerkschaftliche Bildungsträger durch. Hierzu gehören z. B. DGB Bildungswerk Bayern, Bildungswerk ver.di in Bayern e. V., ver.di B+B GmbH.

Gerne bieten wir Ihnen auch auf die betrieblichen Bedürfnisse zugeschnittene Seminare vor Ort im Betrieb oder in unseren Kanzleiräumen an.

 

BELL | FUCHS | BAUER
Familie und Betrieb
Schutzvorschriften, Freistellungs- und Teilzeitansprüche, Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

www.vahlen.de